Gerne unterstützt die Marchfelder Bank den Österreichischen Kinderschutzbund - Wien

  • Gerne unterstützt die Marchfelder Bank den Österreichischen Kinderschutzbund - Wien und deren Kinderrechte Memo-Spiel „Kinder sind unschlagbar!“, das einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von Kinderrechten im täglichen Alltag von Familien leistet.

    Auf spielerische Weise können Erwachsene und Kinder die einzelnen Bereiche der Kinderrechte kennenlernen oder wiedererkennen. Für Problemstellungen werden Lösungsangebote angegeben, da jeweils zwei Karten eine Situation aus dem Leben eines Kindes erzählen. Alle Bildmotive orientieren sich an den Kinderrechten und den Werten einer gewaltfreien Erziehung.

    Eine gewaltfreie Erziehung sollte unser aller Ziel bzw. Gebot sein und Hans Czermak sprach hierzu den passenden Satz: „Denn jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit".

    Dieser hat auch nach 35 Jahren seine berechtigte Bedeutung, da leider nach wie vor Gewalt, in allen Facetten und Formen, an Kindern und Jugendlichen, verübt wird.

    Kinderrechte - seit 35 Jahren ein internationales Bekenntnis

    Alle Menschen haben Rechte. Für Kinder wurden darüber hinaus noch besondere Rechte zusammengestellt und bei der Vollversammlung der Vereinten Nationen (United Nations Organisation - UNO) im Jahr 1989 beschlossen.

    Jährlich, am 20. November, dem Tag der „Konvention über die Rechte des Kindes“, wird daran erinnert. Es wird hierbei auch darauf hingewiesen, dass Erwachsene für die Einhaltung dieser Maßnahmen verantwortlich sind, damit Kinder zu verantwortungsvollen, gesunden und starken Menschen in unserer Gesellschaft heranwachsen können.

    Österreich war das weltweit vierte Land, welches die internationale Kinderrechte-Konvention im innerstaatlichen Rechtssystem (Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch - ABGB), ebenfalls im Jahr 1989, aufgenommen hat.

    Hierfür maßgeblich verantwortlich war der Kinderarzt, Sozialmediziner und Universitätsprofessor Dr. Hans Czermak (1913 - 1989).
     
    Die Kinderrechte, welche von fast allen Staaten angenommen, jedoch leider noch nicht von allen in deren Gesetzgebung aufgenommen wurden, sind in mehrere Kapitel gegliedert. Einige davon wurden im Jahr 2001 sogar in die „Österreichische Verfassung“ aufgenommen.

    Recht auf Gleichheit
    Die Kinderrechte gelten für jedes Kind, egal wo es lebt, oder wo es herkommt, welche Hautfarbe oder Religion es hat, welche Sprache es spricht, ob es ein Bub oder ein Mädchen ist, ob es eine Behinderung hat, ob es arm oder reich ist.

    Recht auf gewaltfreie Erziehung
    Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt in jeglicher Form geschützt zu werden. In Österreich ist Gewalt gegen Kinder seit 1989 gesetzlich verboten.

    Recht auf elterliche Fürsorge
    Jedes Kind hat das Recht bei seinen Eltern zu leben und von beiden Elternteilen erzogen zu werden, es sei denn dies würde das Kindeswohl gefährden. Die Eltern sind verantwortlich für das Kindeswohl.

    Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
    Jedes Kind hat das Recht auf besondere Fürsorge, Betreuung und Förderung, das gilt auch dann, wenn ein Kind eine Behinderung hat.

    Recht auf freie Meinungsäußerung & Beteiligung
    Jedes Kind hat das Recht, in allen Belangen, die es betrifft, seine Meinung zu sagen. Diese Meinung muss dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend berücksichtigt werden.

    Recht auf Gesundheit
    Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, medizinische Behandlung, ausreichende Ernährung, sauberes Trinkwasser sowie saubere Luft, Schutz vor den Gefahren der Umweltverschmutzung und vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen, wie man gesund lebt.

    Recht auf Bildung
    Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Bildung beginnt schon vor der Geburt und Eltern sowie nahe Bezugspersonen sind die ersten Lehrkräfte für das Kind. Die Grundschule sollte (wirklich) kostenlos sein und auch weiterführende Schulen/Hochschulen sollten allen, entsprechend ihren Fähigkeiten, zugänglich sein.

    Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
    Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Krieg. Kinder auf der Flucht und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe.

    Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexuellen Übergriffen und jeglicher Form der Ausbeutung.

  • Fotocredits: Marchfelder Bank
    v.l. Günther Vock, Sascha Hörstlhofer