Marchfelder Bank - verlässlicher Partner in der Region

  • Die Marchfelder Bank eG ist eine rechtlich selbständige Kreditgenossenschaft und versteht sich als regionale Universalbank. Unseren wesentlichen Auftrag sehen wir darin, unsere Mitglieder und Kunden in ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Entwicklung zu fördern, um einen entscheidenden Beitrag für ihren Erfolg leisten zu können.

FAQ

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FAQ Kategorien

Klicken Sie auf eine der untenstehenden Kategorien um die am häufigsten gestellten Fragen aus dieser Kategorie anzuzeigen.

  • Regionale Verankerung

    1. Welche Vorteile bietet die Marchfelder Bank als Hausbank?

      Die Stärken der Marchfelder Bank sind Kundennähe und Regionalität. Diese Stärken haben sich gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten als stabil bewiesen. Zudem steht die Marchfelder Bank zu ihrer Verantwortung für die regionale Wirtschaft.

      Die Spargelder, die die Marchfelder Bank von den Kunden bekommen, dienen der Finanzierung von Privatpersonen und Unternehmen in der Region.

      Das Geld verbleibt also im Wesentlichen in der Region der Marchfelder Bank. Damit ist gesichert, dass das regionale Wirtschaftswachstum angekurbelt wird, neue Arbeitsplätze geschaffen werden und auch der Konsum gesteigert wird. Die Marchfelder Bank trägt also ganz wesentlich zum Erhalt des regionalen Wirtschafts- und Geldkreislaufs bei.

  • Einlagensicherung

    1. Wie sicher sind die Spareinlagen bei der Marchfelder Bank?

      Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind für Banken in Österreich im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) geregelt. Eine Bank mit Sitz in Österreich, die Kundeneinlagen entgegennehmen oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, muss demnach verpflichtend einer Sicherungseinrichtung angehören, die die Anforderungen des ESAEG erfüllt und von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt wird.

      Die Marchfelder Bank eG ist Mitglied bei der Einlagensicherung Austria GmbH.

    2. Kann meine Bank aus der Sicherungseinrichtung austreten oder diese wechseln?

      Ein Austritt einer Bank aus der für sie zuständigen Sicherungseinrichtung ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Bank gleichzeitig einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beitritt, etwa, wenn sie den Fachverband wechselt.

      Tritt eine Bank aus der Sicherungseinrichtung aus, ohne einer anderen österreichischen Sicherungseinrichtung beizutreten, so erlischt ihre Konzession zur Entgegennahme neuer Einlagen bzw. zur Vornahme von sicherungspflichtigen Wertpapierdienstleistungen.

      Die bis zum Austritt aus der bisherigen Sicherungseinrichtung entgegengenommenen Einlagen bleiben von der Einlagensicherung umfasst. Analog gilt dies für Forderungen, die der Anlegerentschädigung unterliegen.

    3. Wo kann ich mich ausführlicher über die Einlagensicherung bzw. die Anlegerentschädigung informieren?

      Selbstverständlich informieren wir Sie in unseren Filialen gerne über die für die Sicherung der Einlagen geltenden Bestimmungen, und stellen Ihnen schriftliche Informationen über die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung zur Verfügung.
      Um darüber hinausgehende Detailinformationen zu erhalten, empfehlen wir Ihnen folgende beiden Möglichkeiten:

      Sie können einerseits direkt im Gesetz nachlesen: In Österreich sind die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung im Gesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung für Kreditinstitute (ESAEG) geregelt. Den aktuellen Gesetzeswortlaut finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/.

      Natürlich können Sie schriftlich oder per E-Mail auch direkt die für alle dem Fachverband der Volksbanken angehörigen Banken zuständige Sicherungseinrichtung kontaktieren, die Ihre Fragen gerne beantwortet:

      Einlagensicherung Austria GmbH (ESA)
      Wipplingerstraße 34/4/DG 4
      1010 Wien
      office@einlagensicherung.at

       

      Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Volksbank Einlagensicherung eG: http://www.einlagensicherung.at

       

      Informationsbogen für den Einleger

      Laden Sie hier den Informationsbogen für den Einleger herunter.

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