Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen nun beantragbar
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Kleinunternehmer können ab sofort die Energiekostenpauschale der Regierung für das Jahr 2023 beantragen. Die Pauschalförderung wird für jedes Unternehmen automatisiert berechnet und beträgt bis zu 2.685 Euro, wie das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung mitteilte. Gefördert werden Firmen mit einem Jahresumsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro. Anträge können ab Mittwochmittag bis 8. August 2024 gestellt werden.
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Die Antragstellung erfolgt online - es seien keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen notwendig. Erforderlich sei lediglich eine ID-Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Die Auszahlung erfolge "im Regelfall" kurz nach der Antragstellung, heißt es vom Ministerium. Zuständig für die Abwicklung ist die Forschungsförderungsgesellschaft FFG.
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Bildquelle: APA/THEMENBILD/ROLAND SCHLAGER
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